Willkommen bei Hans Reime
Willkommen bei Hans Reime

Was mich bewegt

Wie schon gesagt, kein persönliches, echtes, geheimes Tagebuch, aber doch das, was mich gerade so bewegt, hier in meinen Notizen.

...ist der politische Hype um die Öko- und Solarenergie

30.05.2012

Am 29.05.2012 hat die Solarlobby erneut zugeschlagen und berichten lassen, dass das sommer- liche Wetter Deutschland zu Pfingsten zeitweise einen neuen Sonnenstrom-Rekord beschert hat. Photovoltaikanlagen hätten erstmals eine Gesamtleistung von über 20.000 Megawatt geliefert. Das würden Zahlen der Strombörse EEX belegen. "Wir gehen von 22 000 Megawatt aus. Das ent- spricht der Leistung von mehr als 20 Atomkraftwerken", sagte der Direktor des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien in Münster, Norbert Allnoch.

Was er nicht sagte, ist, dass den Strom kein Mensch brauchte, weil die Industrie, mit 56 % der größte Stromverbraucher, über Pfingsten kaum Strom abnahm.

Die gleiche Situation gab es auch im sonnenreichen Februar. Damals wurde der nicht benötigte Solarstrom zu Schleuderpreisen von 60 bis 70 Euro/Megawattstunde an Frankreich verhökert, der hier nach den Sätzen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes mit 250 bis 300 Euro subventioniert wird. (Inzwischen - 2014 - müssen wir den Niederländern 60,- Euro /Megawattstunde dafür bezahlen, dass sie uns überscgüssigen Strom abnehmen.

Es fehlen schlichtweg Stromspeicher für die Überschussproduktion, die angezapft werden können, wenn der Wind nicht weht bzw. die Sonne nicht scheint. In den Fällen sollen Gas- oder Kohlekraft- werke in die Bresche springen, damit das Licht nicht ausgeht oder die Maschinen stehen bleiben.

Die gibt es aber nicht in ausreichender Zahl und weil die zuküntig im Schnitt bis zu 40 % weniger als heute betrieben werden, verspüren die Versorger wenig Lust, in neue Anlagen zu investieren. Sie verlangen staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe, die natürlich die Stromkunden aufbringen müssen.

Zusätzlich tragen sie die Förderkosten für Photovoltaikanlagen per Umlage über den Strompreis - zuletzt fielen bereits mehr als sieben Milliarden Euro pro Jahr nur für die Solarförderung an. Der bei der Installation der Anlage gültige Fördersatz wird über 20 Jahre garantiert - so dass die bislang angefallene Zahlungsverpflichtung der Verbraucher für diesen Zeitraum bei über 100 Milliarden Euro liegt, obwohl diese Technologie in Deutschland auf absehbare Zeit keinen durchgängigen und der Summe angemessenen Beitrag zur Energieversorgung leisten wird.

Fazit:

Es fehlen Stromtrassen (Kosten: 20 Mrd.) und konventionelle Kraftwerke zur Versorgungssicher- heit, die zusätzliche Milliarden kosten würden. Dafür stehen funktionsfähige Kernkraftwerke still, deren Abriss Milliarden kostet und eine für Deutschland nicht effiziente Solarstromerzeugung verschlingt weitere Milliarden, obwohl sie nur zu 3 % zur Stromerzeugung beiträgt. Das muss die Betreiber der Anlagen aber nicht kratzen: Sie kriegen ihre Vergütung auch, wenn die Sonne nicht scheint.

Das ist weder wirtschaftlich noch akut sicherheitstechnisch notwendig und weil der Industrie- strompreis moderat bleiben soll, zahlt im Wesentlichen "Otto-Normalstrom-Verbraucher" für den ideologisch geprägten "Grün-Sozialistischen-Solar-Wahnsinn"

Quelle: "Welt"online 29.05.12/Focus 20/12

... ist die ständige Hartz-IV-Lüge

Neuberechnung 04.12.2022 - Sozialer Abstieg oder Lügen mit Zahlen

Mein Beitrag bezieht sich auf einen Bericht der GZ von vor 10 Jahren. Da das Thema "Bürgergeld" in aller Munde ist, habe ich die Berechnungen unten, bezogen auf eine Lebensgemeinschft mit 2 Kindern, aktualisiert.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Goslarsche Zeitung das Thema Hartz-IV in einer Reportage aufgegriffen. Ich habe damals dem Redakteur geantwortet und ihm MEINE Berechnung übermittelt (siehe hier unter "Medienkritik").

   Der Bericht lag wohl auf "Wiedervorlage", denn am 24.02.2012 erfolgte ein Bericht "Sozialer Abstieg nach der Scheidung" bei dem auch diesmal die Fakten so nicht stimmen können.

   Keine Frage: Einer Scheidung folgt im Regelfall ein sozialer Abstieg, und zwar für Frau, Mann und die Kinder. Ob es aber auch ein materieller Abstieg sein muss, kommt auf den Einzelfall und die Situation in der Ehe an.

   Dass Kinder mit Hartz-IV-Grundsicherung generell verarmen,  ist ein Mythos, der in der Journalistenwelt offensichtlich nicht auszurotten ist. Die Hartz-IV-Grundsicherung für Kinder ist nämlich um ein Vielfaches höher als das Kindergeld für Arbeitnehmer.

   Die GZ hat in ihrer Freitagsausgabe wieder eine Story veröffentlicht, die den Mythos der Harz-IV-Armut von Kindern  unterstreichen soll, die aber mit den beschriebenen materiellen Auswirkungen so nicht stimmen kann. Entweder ist der Artikel schlecht recherchiert oder die Autorin hat sich das Schicksal ihrer Anja S. aus den Fingern gesogen.

   Wenn die Musterfrau mit - wie im Artikel beschrieben - 4 Kindern auf dem Gymnasium von der Hartz-IV-Grundsicherung leben muss, steht sie sich wahrscheinlich besser, als wenn sie arbeiten müsste, zumal davon auszugehen ist, dass das jüngste Kind mindestens 12 Jahre alt sein muss. Dieses hätte auch die Autorin des Artikels durch einen Blick ins Gesetz, durch Rückfrage bei der Arbeitagentur oder, ganz banal, durch Benutzung eines ALG II-Rechners im Internet feststellen können.

   Die Musterfrau würde für sich 519,- Euro und für ihre Kinder 1124,- Euro Grundsicherung erhalten. Darüber hinaus erstattet Vater Staat die Miete für eine angemessenen Wohnung, die für eine 5-köpfige Familie 105 qm groß sein darf und übernimmt die Heizkosten. In diesem Fall wären das ca. 550,- Euro Miete und 100,- Euro Heizkosten. Die Sozialrabatte aus dem Bildungspaket, der Pauschale für schulisches Arbeitsmaterial, vergünstigte Tarife für Telefon, Fernsehen und öffentlichen Nahverkehr nicht einmal mitgerechnet.

   Im vorstehenden Fall erhielte Frau Muster für sich und ihre 4 Kinder 2283.- Euro. Da die Warmmiete von der Arbeitsagentur  übernommen wird, verbleiben der Musterfamilie auf jeden Fall ca. 1630,- Euro für die Lebenshaltungskosten und nicht, wie die Autorin versucht darzustellen, lediglich 800,- €, weil angeblich mehr als die Hälfte des von ihr festgestellten angeblich verfügbaren Einkommens von 1900,- Euro für die Miete fällig würde.

   Um die gleiche Summe zum Leben zu haben, müsste eine alleinerziehende Arbeitnehmerin einen Job haben, in dem sie bei  40 Arbeitsstunden/Woche in 4 Wochen mindestens 13,75 Euro pro Stunde verdienen müsste. Ein Gehalt, dass nicht gerade in den gängigsten Berufen gezahlt wird.  (Siehe auch Focus 08/12 – „Die Mindestlohn-Falle“).

   Während Arbeitnehmer  einen krisenabhängigen Job haben, ist das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zumindest krisensicher und wird unabhängig von Konjunkturschwankungen immer gezahlt.

   Außerdem erschließt sich mir nicht, wieso ständig von verarmten Hartz-IV-Kindern die Rede ist, wenn diese von Staat - wie im vorliegenden Fall -  eine Grundsicherung von 1140,- Euro erhalten, während Arbeitnehmer für ihre Kinder in vergleichbarer Situation lediglich 776,- Euro Kindergeld beziehen. Leben die Eltern von Hartz-IV-Kindern eventuell auf Kosten ihrer Kinder?

   Bevor meine vorstehenden Ausführungen als Hirngespinst abgetan werden, empfehle ich, einen Hartz-IV-Rechner und einen Brutto-Netto-Rechner zum Nachrechnen im Internet heranzuziehen.

Hier das Ergebnis:

Hartz IV,  Lebensgemeinsch, 2 Kinder

 

Arbeitnehm. Ehepaar, 2 Kind. 1 Verd.

Regelleistung Antragsteller

404,00 €

 

Gehalt brutto

 

  2080,00

Lebenspartner

404,00 €

 

 das sind 12,00 €/Std. bei 40 Std./Wo

 

Grundsicherung Kind

 

 

Kindergeld

 

Grundsicherung Kind 16 Jahre           "

376,00 €

 

Kindergeld Kind 16 Jahre

250,00 €

Grundsicherung Kind 14 Jahre           "

376,00 €

 

Kindergeld Kind 14 Jahre

250,00 €

 

 

 

 

 

verfügbares Bareinkommen

1.560,00 €

       

+ Miete 90 qm angemessen 8€/qm

720,00 €

 

+ Miete

 

        Keine

+ Heizung

 

100,00 €

 

+ Heizung

 

        Keine

Gesamt

 

2380,00 €

 

Gesamt

 

2580,00 €

   

       Keine   

 

./. Lohnsteuer Klasse III

0,00 €

   

     Keine

 

./. Rentenvers.

193,44 €

   

     Keine

 

./. Krankenv.

 

165,36,€

   

     Keine

 

./. Arbeitslosenvers.

24,96 €

   

     Keine

 

./. Pflegeversicherung

31,72 €

Abzüge gesamt

     Keine

 

Abzüge gesamt

415,48 €

Geldw. Einkommen incl. Miete und Kinderg.

2.380,00 €

 

Nettoeinkommen incl. Miete

2.164,52 €

Ergebnis:

Um ein Haushaltseinkommen incl. Miete, Heizung und Kindergeld von 2.380,- € zu haben wie eine Bedarfsgemeinschaft in Hartz-IV, mit 2 Kindern im Alter von 14 und16 Jahren  reicht der Mindestlohn 2.080,00 € brutto plus Kindergeld für einen alleinverdienenden verheirateten Arbeitnehmer nicht aus.  Er verfügt über 200,00 € weniger!!!!!

Wie man bei diesen Fakten ständig die Litanei von den materiell verarmten Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern wiederholen kann, bleibt mir ein Rätsel.

Zum Nachrechnen: (leichte Abweichungen)

Z
Hier zum ALG II –Rechner      Hier zum Brutto- Nettorechner    Hier Stundenlohnrechner

Das Ergebnis für den Hartz IV -Bezug gilt 2022 noch und verbessert sich mit dem Bürgergeld. Einzelheiten enthält der Hartz-IV Rechner

...ist ein Film, der unter die Haut geht

Sie hat es verdient. (ARD - 14.09.2011 - 20:15 Uhr)

(Zum Bericht über die Kinderschutzwoche in Goslar) 

 

Ein Tag zum Feiern: Susanne Wagner wird 16. Ihre Eltern verwöhnen sie schon morgens mit einem Kuchen und Geschenken. Abends soll es noch eine kleine Party geben. Dazu lädt Susanne in der Schule spontan auch ihren Klassenkameraden Josch ein. Damit erregt sie aber den Zorn seiner Freundin Linda. Linda ist das Gegenteil von Susanne: Sie ist rebellisch, trinkt, kifft und dranglasiert Behinderte. Und sie beschließt, dass Susanne eine Abreibung verdient hat...

   Linda ist die Anführerin. Ihr Freund Josch ist ihr hörig und Linda versteht es,  seine auch sexuelle Abhängigkeit perfide auszunutzen. Zur Clique gehört noch Kati. Auch sie ist Linda ergeben. Josch gaukelt Susanne Interesse vor und verspricht ihr eine Überraschung. Er verbindet ihr die Augen und führt sie in eine Falle. Dort fallen die drei, voran Linda, über Susanne her, treten sie zusammen und quälen sie. Schläge, Tritte, Folter führen  zu schwersten Verletzungen. Nach Stunden grausamster Qualen ist Susanne schließlich tot.

   Regisseur Thomas Stiller schreckt nicht vor zum Teil sehr drastischen, verstörenden Bildern zurück. Ein sehr mutiger Film über ein aktuell-brisantes Thema: Hass auf dem Schulhof endet in Gewalt. Ein Film, der unter die Haut geht.

   Passend zur Kinderschutzwoche in Goslar müsste er eine Pflichtvorführung für alle Feministen sein. Das Thema könnte dann z.B. lauten: „Gewalt an Kindern und Jugendlichen, auch von Mädchen, kommt mir nicht in die Tüte“.

 

Weitere Einzelheiten: hier:

 

Für alle, die den Film nicht gesehen haben,  hier der Film: Sie hat es verdient



...ist der Erfolg der Soko "Dennis" in Verden

15.04.2011

Die Soko "Dennis" in Verden hat nach 10 Jahren einen großartigen Erfolg aufzuweisen. Sie hat den "Maskenmann" gefasst, der u.a. Dennis Klein im September 2001 aus einem Schullandheim entführt und ermordet hat.

Zur damaligen Zeit war ich Polizeichef im Regierungsbezirk Lüneburg und mir unterstand die Soko "Dennis" unmittelbar. Zeitweise wurden mehr als 60 Beamtinnen und Beamte aufgeboten, um den Mörder zu jagen. Es war schnell klar, dass er aus dem jugendbetreuenden Bereich und aus der Umgebung von Bremen stammen musste, weil er sich offensichtlich in die Mentalität von Kindern hineinversetzen konnte und auch dort Jungen in ihren Wohnungen "aufgesucht" und missbraucht worden sind.

Es gelang im Rahmen der Ermittlungen zwar eine Reihe von Pädophilen aus dem jugendpflegerischen Bereich zu überführen, der Mörder von Dennis war jedoch nicht darunter.

Ende 2002 musste ich dann eine schwere Entscheidung treffen und die Soko aus "ermittlungsökonomischen" Gründen bis auf drei Ermittler auflösen.

Der damalige Leiter der Soko und heutige Chef der Polizei in Verden, Uwe Jordan, hat mir damals geschworen, dass er nicht eher Ruhe gibt, bis er den Mörder hinter Schloss und Riegel gebracht hat. Er hat Recht behalten und mit seiner Mannschaft akribisch den Fall weiter verfolgt und ihn jetzt aufgeklärt.

Ich habe Uwe Jordan und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönlich zu deren Erfolg gratuliert. Es war ein sehr guter Tag für die Polizei.

Druckversion | Sitemap
Impressum: Angaben gemäß § 5 TMG und Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Hans Reime, 38640 Goslar. E-Mail über "Kontakte"
Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.